Prüfungen
Wir können für Sie auf steuerlichem Gebiet folgende Prüfungen durchführen:
- Prüfungen von Steuer-, Feststellungs-, Zins- und Messbescheiden
- Prüfungen von Einspruchsentscheidungen
- Prüfungen sonstiger Steuerverwaltungsakte
- Tax-Due-Diligence-Prüfungen im Rahmen von Unternehmenskäufen
Außerdem können wir folgende außersteuerliche Prüfungen vornehmen:
- freiwillige Jahresabschlussprüfungen
- Prüfungen nach Finanzvermittlungsverordnung (§ 24 FinVermV)
- Makler- und Darlehensvermittlerprüfungen nach § 16 MaBV
- Gründungsprüfungen nach § 33 AktG
- Sonderprüfungen nach §§ 142 Abs. 1, 143 Abs. 1 Nr. 1 AktG
- Sonderprüfungen nach § 315 AktG